SARS-COV2-Testungen von Reiserückkehrern und Beschäftigten in Schulen und Kitas
Ab dem 3. August bis zum 9. Oktober 2020 können sich Beschäftigte in NRW von öffentlichen und privaten Schulen, Kindertagesstätten und Kinderpflegepersonen alle 14 Tage auf eine Covid-19-Erkrankung ohne konkreten Verdacht testen lassen. Der Test ist kostenlos. Ein Berechtigungsnachweis des Arbeitgebers ist mit zu bringen.
Ab dem 15.09.2020 haben nur noch Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen Anspruch auf einen kostenlosen Test . Sie müssen sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das bei ihrer Einreise nach Deutschland vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet geführt wird. Nach ihrer Einreise können sie sich innerhalb von 10 Tagen kostenlos testen lassen.
Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums muss der Einreisende, der getestet
werden will, versichern, dass ein entsprechender Auslandsaufenthalt stattgefunden hat. Dies könne zum Beispiel durch einen Boarding-Pass, ein Ticket, eine Hotelrechnung oder einen sonstigen
Nachweis geschehen.
Die kostenlosen Corona Testungen für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland enden zum 15.09.2020.
Um einen Termin zum Test zu vereinbaren, rufen Sie bitte als erstes in der Praxis an.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Praxis Dr. I. Vollmerhaus
Gemäß der neuen Coronavirus Testverordnung vom 15.10.2020 können folgende Personengruppen getestet werden
Patienten mit entsprechenden Krankheitssymptomen
Kontaktpersonen von mit SARS-CoV-2 infizierten Personen
Kontaktpersonen sind:
Mitarbeiter und Bewohner in medizinischen Einrichtungen
Reiserückkehrer aus Auslands-Risikogebieten
Personen , die in den letzten 10 Tagen durch die Corona-Warn-App des RKI eine Warnung erhalten haben
Dr. med. Inge Vollmerhaus
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Akupunktur
Eilper Straße 62
58091 Hagen
Telefon: 02331 - 700 21
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