SARS-COV2-Testungen von Reiserückkehrern und Beschäftigten in Schulen und Kitas

 

 

Ab dem 3. August bis zum 9. Oktober 2020 können sich Beschäftigte in NRW von öffentlichen und privaten Schulen, Kindertagesstätten und Kinderpflegepersonen alle 14 Tage auf eine Covid-19-Erkrankung ohne konkreten Verdacht testen lassen. Der Test ist kostenlos. Ein Berechtigungsnachweis des Arbeitgebers ist mit zu bringen.

 

 

 

 

Ab dem 15.09.2020 haben nur noch Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen Anspruch auf einen kostenlosen Test . Sie müssen sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das bei ihrer Einreise nach Deutschland vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet geführt wird. Nach ihrer Einreise können sie sich innerhalb von 10 Tagen kostenlos testen lassen.

 

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums muss der Einreisende, der getestet werden will, versichern, dass ein entsprechender Auslandsaufenthalt stattgefunden hat. Dies könne zum Beispiel durch einen Boarding-Pass, ein Ticket, eine Hotelrechnung oder einen sonstigen Nachweis geschehen.

 

 

Die kostenlosen Corona Testungen für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland enden zum 15.09.2020.

 

Um einen Termin zum Test zu vereinbaren, rufen Sie bitte als erstes in der Praxis an.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Praxis Dr. I. Vollmerhaus

 

 

 Gemäß der neuen Coronavirus Testverordnung vom 15.10.2020 können folgende Personengruppen getestet werden

 

Patienten mit entsprechenden Krankheitssymptomen

Kontaktpersonen von mit SARS-CoV-2 infizierten Personen

 

Kontaktpersonen sind:

  • Personen . die in den letzten 10 Tagen mindestens 15 Minuten mit einem Infizierten engen Kontakt hatten
  • Mitbewohner eines Infizierten
  • Personen, die in räumlicher Nähe zu Infizierten waren z.B bei Feiern, gemeinsamen Sport in Innenräumen

Mitarbeiter und Bewohner in medizinischen Einrichtungen

  • Personal in Arztpraxen und auch Praxispersonal anderer medizinischer Heilberufe (Physiotherapeuten, Ergotherapie etc. kann einmal je Woche präventiv getestet werden mit einem Antigen-Labortest oder PoC Antigen Schnelltest
  • Testung vor Aufnahme in eine Einrichtung (Krankenhaus, ambulante OP, Dialyse oder Pflegeheim) ein Nachweis das der Test verlangt wird ist vorzulegen

Reiserückkehrer aus Auslands-Risikogebieten

Personen , die in den letzten 10 Tagen durch die Corona-Warn-App des RKI eine Warnung erhalten haben